§1 - Allgemein

Die folgenden Vertragsbedingungen sind Bestandteil aller Suchmaschinenoptimierungsverträge mit der Symptoma GmbH. Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend angeführten Bedingungen. Symptoma erbringt für den Auftraggeber, im Folgenden AG genannt, Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten im Internet, sowie sonstige Internetdienstleistungen im weiteren Sinne.

§2 - Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der Symptoma GmbH und dem AG kommt mit der Unterschrift zustande. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Symptoma ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen. Der AG verpflichtet sich, Symptoma unverzüglich über wesentliche Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt-ID,...) in Kenntnis zu setzen. Lässt diese Änderung eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen durch Symptoma erwarten, so kann diese die Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts verlangen. Der Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit Symptoma auf einen Dritten muss Symptoma zuvor schriftlich zustimmen. Im Falle eines Inhaberwechsels oder einer Veräußerung der zu optimierenden Seite ist die Dienstleistung ohne Zustimmung seitens der Symptoma ebenfalls nicht übertragbar. Hierbei behält sich Symptoma das Recht vor, dem AG die laufenden Kosten der Optimierung gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin in Rechnung zu stellen. Es besteht von seiten Symptoma keinerlei Verpflichtung die Angaben des AG über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware-Erweiterungen oder funktionale Aspekte auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Für diese Angaben ist alleine der AG verantwortlich. Der AG hat sich mit den geltenden Vertragsbedingungen einverstanden erklärt und diese in vollem Umfang akzeptiert.

§3 - Preise

Es gelten die individuell vereinbarten Preise bei Auftragserteilung. Mitarbeiter und/oder Beauftragte von Symptoma sind nicht befugt von den Leistungsbeschreibungen, Tarifen sowie von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, es sei denn, diese Abweichungen sind durch eine besondere Aktion bzw. ein Angebot limitiert. Bei den Preisen für die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Auftragsformular entstehen die einmaligen Einrichtungsgebühren und monatliche Folgekosten.

§4 - Zahlungen

Die Bezahlung der durch Symptoma erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich per Rechnungszahlung. Der Rechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und zur Einzahlung zu bringen. Die monatlichen Gebühren werden am Anfang des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt. Sollte der AG mit insgesamt 2 monatlichen Rechnungen in Verzug sein, werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten zur Gänze fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus entsprechend der gültigen Preisliste von Symptoma, bzw. dem individuellen Vertrag mit dem AG. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden nach Eingang des Rechnungsbetrages bei Symptoma und Vorliegen der für die Dienstleistungen notwendigen Daten von Symptoma ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn Symptoma die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der AG verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit Symptoma. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Die Symptoma behält sich vor Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag bei Symptoma gutgeschrieben ist. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz vorangegangener Mahnung unter Setzung einer Frist von 14 Tagen nicht nach, ist Symptoma berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder seine Leistungen bis zur erfolgten vollständigen Zahlung der gesamten offenen und fälligen Forderung zurückzubehalten. Solange Symptoma von seinem Recht Gebrauch macht, seine Leistungen wegen Zahlungsverzuges des AG zurück zu behalten, ist der AG weiterhin verpflichtet das vereinbarte monatliche Entgelt zu bezahlen. Im Falle des Vertragsrücktrittes durch Symptoma werden zusätzlich die bis zum Ende der Vertragslaufzeit vereinbarten Kosten zur Gänze sofort fällig. Der AG ist darüber hinaus verpflichtet sämtliche mit der Einbringlichmachung der offenen Rechnungsbeträge verbunden Kosten wie Mahnkosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten, etc. zu bezahlen. Die gerichtliche Geltendmachung bleibt davon unberührt.

§5 - Daten

Symptoma ist nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des AG die Rechte Dritter verletzen oder den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinenbetreiber entsprechen. Sollte es zu einer Abstrafung von Seiten Dritter kommen, ist allein der AG verantwortlich. Dies gilt ebenfalls für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe und Texte. Auch für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht trägt der AG die alleinige Verantwortung. Ebenso für Suchbegriffe, Keywords, zu optimierende Begriffe und Texte, die von Symptoma vorgeschlagen und vom Kunden ausgewählt wurden. Der AG hat Symptoma bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten.

§6 - Datenschutz

Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und falls notwendig an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind. Dem AG ist bewusst, dass diese in weiterer Folge öffentlich werden können. Symptoma verpflichtet sich alle weiteren Kundendaten nicht an Dritte weiterzugeben.

§7 - Vertragslaufzeit

Der AG ist befugt das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist auf den Auftragsformularen bzw. den schriftlichen Vereinbarungen für Referenzpartner oder Kunden ohne Angaben von Gründen zu kündigen. In diesem Falle ist dies der Symptoma GmbH per eingeschriebenen Brief unverzüglich mitzuteilen. Sämtliche Konditionen und vertraglichen Vereinbarungen, bleiben für das gesamte Vertragsverhältnis aufrecht erhalten. Symptoma ist dazu berechtigt, bereits laufende Verträge ohne Angabe von Gründen zu kündigen, indem sie dies dem betreffenden AG schriftlich auf dem Postwege mitteilt. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate, sofern im Auftragsformular keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf der entsprechenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Eine Kündigung hat so zu erfolgen, dass sie rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vertragspartner einlangt. In diesem Fall ist der AG dazu verpflichtet sämtliche durch Symptoma erstellten Dateien zu löschen. Für Dateien, die sich auf dem Server von Symptoma befinden, behält sich Symptoma das Recht vor, diese zu eigenen Zwecken weiter zu verwenden. Die Dienstleistungsverpflichtung hinsichtlich der Seitenplatzierung erlischt unmittelbar nach Vertragsende. Die für den Kunden angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen fallen der Symptoma zu. Sollten die entsprechenden Dateien nach Kündigung noch in Betrieb sein, ist Symptoma dazu berechtigt, laufende Kosten in Rechnung zu stellen. Symptoma ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der AG seinen Pflichten aus dem Vertrag trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, wie insbesondere die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Unterlagen, etc. nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellt, mit der Zahlung in Verzug ist (§ 4) oder über das Vermögen des AG das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder von Seiten Dritter Ansprüche an Symptoma heran getragen werden, für welche nach den vorliegenden Vertragsbedingungen der AG einzustehen hat. Im Falle der Kündigung ist Symptoma berechtigt, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit anfallenden Kosten als Pönale zu beanspruchen.

§8 – Urheberrecht

Die Verantwortung für den Inhalt seiner Webseite obliegt ausschließlich dem AG. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Das Urheberrecht auf alle durch Symptoma erstellten Arbeiten verbleibt bei Symptoma. Meldet Symptoma für den AG eine Domain auf den Namen des Kunden an, erteilt der AG Symptoma die Berechtigung, die Domain im Falle der Kündigung einer Partei oder im Falle des Zahlungsverzugs jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen bzw. bei der Registrierungsstelle abzumelden. Der AG hat Symptoma bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten.

§9 – Erfüllung

Gegenstand der Vereinbarung zwischen Symptoma und dem Kunden ist laut Auftragsformular eine Optimierung seiner Internetseite gemäß dem Dienstleistungsangebot. Dem AG ist bewusst, dass die Platzierung der Webseite in Suchmaschinen nicht von Symptoma garantiert werden kann, da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Um die vereinbarte Dienstleistung erbringen zu können, müssen Symptoma alle relevanten Daten seitens des AG zur Verfügung gestellt werden. Für die Dienstleistung relevante Daten sind: Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, Texte (Textbeschreibungen zu den Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen) sowie falls nötig Zugriffsdaten auf den Webspace sowie CMS und/oder Shop Systems des Homepagebetreibers. Sollte eine oder mehrere Suchmaschinen die Webseite des AG nicht veröffentlichen oder löschen (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung), besteht seitens Symptoma keinerlei Verpflichtung den AG zu entschädigen, da dies einzig im Ermessen der Suchmaschinenbetreiber liegt. Dem AG ist bewusst, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Symptoma haftet nicht für die Leistungserbringung, soweit sie auf unrichtigen und/oder unvollständigen Daten des AG beruht; ebenso besteht keine Haftung, soweit die Leistungserbringung aus Gründen, die in der Sphäre Dritter (Suchmaschinenbetreiber, Homepagebetreiber, etc. ) liegen, nicht, nur teilweise oder nur in abgeänderter Form möglich ist.

§10 – Leistung

Alle Leistungsvereinbarungen sind in Schriftform zu treffen. Im Falle von Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, sowie durch Leistungsstörungen im Sinne von Betriebsstörungen, Streiks oder ähnlichem, welche Symptoma eine fristgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen erschweren oder unmöglich machen, wird Symptoma durch eines der vorher genannten Ereignisse ein Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf von 20 Werktagen nach Terminende, eingeräumt. Ist die Dienstleistung nachweislich aufgrund eines solchen Umstandes unmöglich, haben die Parteien das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag schriftlich per eingeschriebenem Brief zurückzutreten. Mit Wirksamkeit des Rücktritts (Einlangen beim anderen Vertragspartner) werden die Vertragsparteien von ihren Vertragspflichten ab dem Eintritt der Unmöglichkeit der Leistungserbringung befreit.

§11 – Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für von der Symptoma erbrachte Dienstleistungen beträgt sechs Monate. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind von dem AG stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. Der AG hat Symptoma bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen, und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern. Symptoma haftet daher nicht für Daten- und Programmverluste. Sollte es nicht möglich sein, den Mangel nach wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen zu beheben, ist der AG berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem AG nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Trojaner, Computerwürmer, Computerviren - welcher Art auch immer - oder nicht von Symptoma durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Dem AG ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen oder den Suchalgorithmus zu ändern. Dafür kann Symptoma keine Haftung übernehmen. Der AG versichert, dass er nur seine Internetadresse(n) registrieren bzw. optimieren lässt oder im Auftrag und mit dem Einverständnis von Dritten handelt. Für den Fall, dass es dennoch zu Schäden an Webseiten Dritter kommt und daraus Regresszahlungen entstehen, haftet ausschließlich der AG und hat der AG Symptoma diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

§12 – Geheimhaltung

Der AG verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung durch die Symptoma oder im Auftrag von Symptoma handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vertragskonditionen oder weitere Informationen geheim zu halten, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, sowie für solche Informationen, welche die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit Symptoma betreffen. Diese Verpflichtung bleibt auch zwei Jahre über das Vertragsende hinaus aufrecht.

§13 – Allgemeine Haftungsbestimmung

Die Haftung von Symptoma beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

§13 – Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort ist Salzburg; es gilt österreichisches Recht und Gerichtsstand ist ebenfalls Salzburg, Österreich. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Unternehmenssitz des AGs im Ausland befindet.

§14 – Schlussbestimmungen

Etwaige Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn dazu eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. An die Verpflichtungen aus dem Vertrag sind auch die Rechtsnachfolger der AG von Symptoma gebunden. Sollte in diesen Vertragsbedingungen eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommt.

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  • ** (letzter Stand Januar 2013)
  • *** (letzter Stand Dezember 2012)
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Dr. Jama Nateqi, CEO

Betreibt seit 1999 Online-Marketing und SEO im Speziellen für eigene Internetprojekte - das mit großem Erfolg. Er forschte während seines Medizinstudiums an der Yale University, School of Medicine.

Thomas Lutz, CEO

Erstellt und vermarktet seit 2002 gemeinsame Internetprojekte mit Jama Nateqi und leitet vor allem die technische Abteilung. Er studierte Nanotechnologie an der Universität Würzburg.